Sachverständiger Kiel

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Hauke Lapöhn Kiel

Hauke Lapöhn

Bausachverständiger und Baugutachter

Weberberg 22
24251 Osdorf
Tel: 0431 556 062 80
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin  Sabine Lapöhn Kiel

Sabine Lapöhn

Bausachverständige und Baugutachterin

Weberberg 22
24251 Osdorf
Tel: 0431 556 062 80
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Kiel stehen Ihnen:

  • Herr Hauke Lapöhn
  • Frau Sabine Lapöhn
als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Hauke Lapöhn, Frau Sabine Lapöhn, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Kiel, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Kiel kommen bzw. sich nicht in Kiel auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Kiel - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Kiel ist die Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein. Im Jahr 1900 wurde Kiel mit über 100.000 Einwohnern zur Großstadt ernannt. Heute gehört Kiel mit 243.148 Einwohnern zu den 30 größten Städten Deutschlands und bildet das Zentrum der Kiel Region.
Die Stadt Kiel ist die nördlichste Großstadt Deutschlands und liegt an der Ostsee (Kieler Förde). Sie ist Endpunkt der meistbefahrene künstlichen Wasserstraße der Welt. Kiel ist traditionell ein bedeutender Stützpunkt der Deutschen Marine und bekannt durch das jährliche internationale Segelereignis Kieler Woche.
Außerdem wurde Kiel durch den Handballverein THW Kiel, dem Fußballverein Holstein Kiel und durch die kulinarische Spezialität der Kieler Sprotten bekannt.
An Kiel grenzen die 17 Gemeinden: Mönkeberg, Schönkirchen, Schwentinental, Pohnsdorf, Honigsee, Boksee, Flintbek, Molfsee, Mielkendorf, Melsdorf, Ottendorf, Kronshagen, Neuwittenbek, Felm, Altenholz, Dänischenhagen sowie Strande.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war das Dorf Kronshagen eine der vielen selbständigen Gemeinden am Rande Kiels. Beispielhaft zu nennen waren die ehemaligen Gemeinden Russee, Suchsdorf, Hasseldieksdamm, Projensdorf, Wik und Hassee, die auch alle zum alten Amt Kronshagen gehörten. Alle diese ehemaligen Dörfer waren heute Stadtteile Kiels. Kronshagen war eigenständig geblieben und zu einer Stadtrandgemeinde mit zirka 12.000 Einwohnern herangewachsen.
Kronshagen liegt am westlichen Stadtrand von Kiel, etwa sechs Kilometer vom Stadtzentrum entfernt.
Erstmals wurde Kronshagen 1271 namentlich erwähnt. Heute kann sich Kronshagen mit Unterstützung durch Bund, Land und Kreis den hohen Anforderungen an das öffentliche Gemeinwesen stellen. Sie hat die ihr zur Verfügung gestellten Mittel dafür eingesetzt, ihren Bürgerinnern und Bürgern einen lebenswerten und liebenswerten Wohnort zu schaffen. Zahlreiche Vereine und Verbände tragen in Kronshagen zum lebendigen Gemeindeleben bei. Sport und Spiel, gemeinsame kulturelle Interessen und ungezählte Hobbys führen Menschen zusammen.
Das Gebiet der Gemeinde Kronshagen liegt verkehrsgünstig unmittelbar westlich der Landeshauptstadt Kiel am Autobahnkreuz Kiel-West und ist leicht durch die Autobahn 210 und 215 zu erreichen.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Fleethörn
24103 Kiel

Bauamt:
Fleethörn
24103 Kiel
Tel: 0431 9

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Deliusstraße 22-24

24114 Kiel

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