Baugutachter Kiel

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Hauke Lapöhn Kiel

Hauke Lapöhn

Bausachverständiger und Baugutachter

Weberberg 22
24251 Osdorf
Tel: 0431 556 062 80
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin  Sabine Lapöhn Kiel

Sabine Lapöhn

Bausachverständige und Baugutachterin

Weberberg 22
24251 Osdorf
Tel: 0431 556 062 80
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Kiel stehen Ihnen:

  • Herr Hauke Lapöhn
  • Frau Sabine Lapöhn
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Hauke Lapöhn, Frau Sabine Lapöhn, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Kiel, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Kiel kommen bzw. sich nicht in Kiel auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Kiel - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Kiel ist die Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein. Im Jahr 1900 wurde Kiel mit über 100.000 Einwohnern zur Großstadt ernannt. Heute gehört Kiel mit 243.148 Einwohnern zu den 30 größten Städten Deutschlands und bildet das Zentrum der Kiel Region.
Die Stadt Kiel ist die nördlichste Großstadt Deutschlands und liegt an der Ostsee (Kieler Förde). Sie ist Endpunkt der meistbefahrene künstlichen Wasserstraße der Welt. Kiel ist traditionell ein bedeutender Stützpunkt der Deutschen Marine und bekannt durch das jährliche internationale Segelereignis Kieler Woche.
Außerdem wurde Kiel durch den Handballverein THW Kiel, dem Fußballverein Holstein Kiel und durch die kulinarische Spezialität der Kieler Sprotten bekannt.
An Kiel grenzen die 17 Gemeinden: Mönkeberg, Schönkirchen, Schwentinental, Pohnsdorf, Honigsee, Boksee, Flintbek, Molfsee, Mielkendorf, Melsdorf, Ottendorf, Kronshagen, Neuwittenbek, Felm, Altenholz, Dänischenhagen sowie Strande.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war das Dorf Kronshagen eine der vielen selbständigen Gemeinden am Rande Kiels. Beispielhaft zu nennen waren die ehemaligen Gemeinden Russee, Suchsdorf, Hasseldieksdamm, Projensdorf, Wik und Hassee, die auch alle zum alten Amt Kronshagen gehörten. Alle diese ehemaligen Dörfer waren heute Stadtteile Kiels. Kronshagen war eigenständig geblieben und zu einer Stadtrandgemeinde mit zirka 12.000 Einwohnern herangewachsen.
Kronshagen liegt am westlichen Stadtrand von Kiel, etwa sechs Kilometer vom Stadtzentrum entfernt.
Erstmals wurde Kronshagen 1271 namentlich erwähnt. Heute kann sich Kronshagen mit Unterstützung durch Bund, Land und Kreis den hohen Anforderungen an das öffentliche Gemeinwesen stellen. Sie hat die ihr zur Verfügung gestellten Mittel dafür eingesetzt, ihren Bürgerinnern und Bürgern einen lebenswerten und liebenswerten Wohnort zu schaffen. Zahlreiche Vereine und Verbände tragen in Kronshagen zum lebendigen Gemeindeleben bei. Sport und Spiel, gemeinsame kulturelle Interessen und ungezählte Hobbys führen Menschen zusammen.
Das Gebiet der Gemeinde Kronshagen liegt verkehrsgünstig unmittelbar westlich der Landeshauptstadt Kiel am Autobahnkreuz Kiel-West und ist leicht durch die Autobahn 210 und 215 zu erreichen.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Fleethörn
24103 Kiel

Bauamt:
Fleethörn
24103 Kiel
Tel: 0431 9

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Deliusstraße 22-24

24114 Kiel

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